Jeden Tag treffen Geschäftsführer, Vorstände, Beiräte und Führungskräfte Entscheidungen.
Viele davon laufen im Hintergrund. Eine Vertragsfreigabe. Eine Investition. Eine Personalentscheidung. Eine Frist, die eingehalten werden muss. Eine Information, auf die man sich verlässt.
Meistens geht alles gut. Aber wenn es schiefgeht, wird aus einer unternehmerischen Entscheidung schnell eine persönliche Frage.
Denn Verantwortung endet nicht automatisch an der Tür des Unternehmens.
Geschäftsführerhaftung: Wenn Verantwortung privat wird
Ein häufiger Irrtum lautet: „Wenn etwas passiert, haftet die Firma.“
Das stimmt oft. Aber eben nicht immer.
Geschäftsführer und Vorstände können unter bestimmten Voraussetzungen auch persönlich in Anspruch genommen werden. Und zwar mit ihrem Privatvermögen.
Das Risiko entsteht nicht erst bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Häufig beginnt es viel früher: bei unklaren Zuständigkeiten, fehlender Dokumentation, versäumten Fristen, mangelhafter Kontrolle oder Entscheidungen unter Zeitdruck.
Persönliche Haftung: Ein Beispiel aus der Praxis
Eine Entscheidung wird auf Basis unvollständiger Unterlagen getroffen. Niemand hält sauber fest, welche Informationen vorlagen, welche Alternativen geprüft wurden und warum man sich am Ende so entschieden hat.
Monate später entsteht ein Schaden.
Dann geht es nicht nur um die Frage, ob die Entscheidung richtig war. Es geht auch darum, ob sie nachvollziehbar vorbereitet und dokumentiert wurde.
Genau hier wird D&O greifbar.
Was ist eine D&O-Versicherung?
D&O steht für „Directors and Officers“. Gemeint ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter und andere verantwortliche Personen im Unternehmen. Sie soll schützen, wenn diese wegen einer Pflichtverletzung persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Eine D&O-Versicherung ist kein Freibrief für schlechte Entscheidungen. Sie ist ein Schutz für Menschen, die Verantwortung tragen und dabei angreifbar werden können.
D&O-Versicherung prüfen: Worauf es wirklich ankommt
Wichtig ist deshalb nicht nur, dass eine Police existiert. Wichtig ist, was sie tatsächlich leistet.
Wer ist mitversichert? Nur Geschäftsführer und Vorstände? Oder auch Beiräte, Prokuristen und leitende Angestellte?
Gilt der Versicherungsschutz auch für ehemalige Organmitglieder?
Ist die Versicherungssumme noch passend zur Größe und zum Risiko des Unternehmens?
Welche Ausschlüsse stehen in den Bedingungen?
Und wer übernimmt im Ernstfall die Abwehr unbegründeter Ansprüche?
Das sind keine Nebensachen. Das sind die Stellen, an denen sich zeigt, ob der Schutz nur auf dem Papier besteht oder im Ernstfall trägt.
Managerhaftpflicht: Schutz vor persönlichem Haftungsrisiko
Eine gute D&O-Versicherung schützt nicht nur Vermögenswerte. Sie gibt Verantwortlichen auch Handlungssicherheit.
Denn wer unternehmerisch entscheidet, kann Risiken nie vollständig vermeiden. Entscheidend ist, ob das Haftungsrisiko bekannt, geprüft und angemessen abgesichert ist.
Mein Klartext zur D&O-Absicherung
Wer Verantwortung übernimmt, sollte auch Verantwortung für den eigenen Schutz übernehmen.
Nicht aus Angst. Aus Vernunft.
Eine gute Entscheidung braucht Mut. Eine gute Absicherung sorgt dafür, dass dieser Mut nicht am Privatvermögen hängt.
Deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die eigene D&O-Absicherung. Nicht erst, wenn ein Anspruch im Raum steht. Sondern vorher.
Die wichtigste Frage ist nicht: Kann ein Fehler passieren?
Die wichtigste Frage ist: Bin ich vorbereitet, wenn aus einem Fehler ein persönlicher Vorwurf wird?
Glückauf
Stefan Bucksteegen

Über den Autor

Stefan Bucksteegen
Geschäftsführer AsseNovo

Stefan Bucksteegen ist Versicherungsexperte und Autor des Buchs „Versicherungen für die Wohnungswirtschaft“.
Er beschäftigt sich seit 1999 mit Immobilienversicherungen und wird von über 100 Akteuren aus der Wohnungswirtschaft geschätzt.
